
Alkohol ist nicht erst ein Thema, wenn der Nachwuchs das erste Mal betrunken von der Party nach Hause kommt. Jedes zweite Kind hat mit zwölf Jahren schon erste Erfahrungen mit Alkohol gemacht, mit 16 liegt die Quote bei 97 Prozent. Da mag das Jugendschutzgesetz den Verkauf jeglichen Alkohols an Kinder unter 16 ruhig rigoros verbieten.
Der Probeschluck auf der Familienfeier, süße Alkopops in der Werbung, die Flaschen, die einer in der Clique mitbringt – und schließlich trinkt man abends zu Hause ja auch mal ein Bierchen oder ein Glas Wein: Wie können es Eltern schaffen, dass ihre Kinder trotz all dieser Gelegenheiten lernen, verantwortungsvoll mit Alkohol umzugehen? Erst recht in einem Alter, in dem die Meinung der Eltern oft das letzte ist, was zählt.
Erste Tipps gibt Ihnen dazu das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien auf dieser Internetseite und in einem Faltblatt, das an vielen Stellen in der Stadt ausliegt.
Es ist eine der Entwicklungsaufgaben im Jugendalter, den risikoarmen Umgang mit der legalen Droge Alkohol zu lernen – genauso, wie die eigene Identität zu finden und sich vom Elternhaus zu lösen.
Zunächst aus den gleichen Gründen wie den Erwachsenen:
Darüber hinaus gibt es zusätzliche Gefahren:
Wegen dieser Gefahren hat der Gesetzgeber den Alkoholkonsum Jugendlicher im Jugendschutzgesetz klar geregelt.
Kein Alkohol unter 16 Jahren
Wer noch keine 16 ist, darf keinen Alkohol kaufen oder konsumieren.
Kein „harter“ Alkohol unter 18 Jahren
Wer 16 oder 17 Jahre alt ist, darf zwar Bier, Wein und Sekt kaufen. Schnaps,
Alkopops oder Lebensmittel mit Branntwein gibt es aber erst ab 18.
Vgl. Jugendschutzgesetz, § 9
Voll ist out
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