
Der Paragraph 9 des Jugendschutzgesetzes regelt die Abgabe von Alkohol, um Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Gefahren und vor übermäßigem Konsum zu schützen. Das Gesetz verpflichtet Inhaber und Beschäftige von Kiosken, Gaststätten und Diskotheken, diese Bestimmungen in die Praxis umzusetzen.
Als Gedächtnisstütze und Argumentationshilfe für Ihren Geschäftsalltag bietet Ihnen die Drogenhilfe der Stadt Münster die Jugendschutzkarte an, auf der die gesetzlichen Bestimmungen verständlich und knapp aufgeführt sind. Außerdem können Sie sich mit dem Jugendschutzsiegel und einem Bierdeckelmotiv zum Jugendschutz bekennen und die Initiative unterstützen.

Die einzelnen Produkte bekommen Sie kostenfrei bei der
Drogenhilfe der Stadt Münster
Schorlemerstraße 8
48143 Münster
Tel. 02 51/4 92–51 73
Außerdem können Sie Aufkleber, Jugendschutzkarte und vieles mehr online bestellen.
Voll ist out
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Hafenstraße 30
48155 Münster
Tel. 02 51/4 92-51 73